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Eine Erbschaft kann überwiegend Schulden enthalten.

Dann ist es ratsam, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht selbst zu haften.

Was aber, wenn sich eine bereits ausgeschlagene Erbschaft nachträglich doch als unerwartet werthaltig erweist? Was kann man dann noch tun?

Wenn Sie erfahren wollen, was das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Fall entschieden hat, sollten Sie weiterlesen.

Die Erblasserin und ihr Vater gehörten zu den Opfern der sog. German Wings-Flugzeugkatastrophe in den französischen Alpen.

Nun kam die Schwester des Vaters der Erblasserin als gesetzliche Erbin in Betracht, schlug die Erbschaft aber aus, da sie von der Wertlosigkeit des Nachlasses ausging.

Als sie erfuhr, dass auch der Erblasserin selber – und nicht nur den Hinterbliebenen – Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Lufthansa als Mutterkonzern der German Wings GmbH zustünden, erklärte sie im Juni 2015 gegenüber dem Nachlassgericht die Anfechtung der Erbausschlagung.

Damit begann ein interessanter Rechtsstreit mit einem durchaus erstaunlichen Ergebnis.

Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Dozent und Fachbuchautor für Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht in Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:

„In rechtlich schwierigen Situationen wie bei der Anfechtung einer einmal erklärten Erbausschlagung sollten Sie nicht experimentieren. Kompetente Beratung sichert Ihre Ansprüche und hilft Ihnen, sich aufs Wesentliche zu konzentrieren.“