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Viele angehende Erblasser versuchen, ihre eigenen Kinder zu enterben.

Eine Möglichkeit besteht darin, den potentiellen Erben zu einem Erbverzicht zu bewegen.

So mancher potentielle Erblasser übertreibt es in seinem Bemühen zur Nachlasssicherung allerdings ein wenig.

 

Wann ein Erbverzicht sittenwidrig und damit unwirksam sein kann, wird anhand eines aktuellen Falles des OLG Hamm erläutert.

 

Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Dozent und Fachbuchautor für Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht in Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:

Bei dem Bemühen, den eigenen Nachlass vor dem Zugriff ungeeigneter Pflichtteilsberechtigter zu sichern, braucht es das geeignete Augenmaß, um nicht übers Ziel hinauszuschießen.

Auch hier fällt die richtige Entscheidung leichter, wenn man sich eines unabhängigen und fachmännischen Rates bedient.