Am Wochenende vom 17.-19.07.2026 fand im Steigenberger Hotel in Bad Homburg ein kreativer Workshop unter dem Motto „Der kreative Mehrwert Ihres individuell gestalteten Testaments“ statt.

In mehreren Sessions zwischen Freitag Nachmittag und Sonntag Vormittag wurde ein verbindendes Konzept erarbeitet, das steuerjuristsche Detailarbeit mit kreativer Kunst zu verbinden erlaubt.

Das neue Konzept erzeugt Mehrwerte an einer Stelle, an der solche bislang nicht vorhanden waren und noch viel weniger vermutet wurden.
Während das Dokument eines Testaments, das in der Regel aus mehreren beschriebenen Seiten besteht und nach der Eröffnung sehr schnell seinen Wert verliert, bislang keinen künstlerischen Mehrwert bietet, besteht nunmehr in Kürze für Mandanten der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die exklusive zusätzliche Möglichkeit, dem eigenen letzten Willen noch einen wachsenden künstlerischen Mehrwert hinzuzufügen.
In Zusammenarbeit mit dem renommierten Düsseldorfer Künstler MAPAWLO wird künftigen Erblassern auf Wunsch ein individuelles Kunstwerk zugänglich gemacht, das es ermöglicht, den eigenen letzten Willen mit einem ausdrucksstarken Objekt zu verbinden, das mit dem sonstigen Nachlass vererbt, aber durch den Eintritt des Erbfalls noch im Wert gesteigert werden kann.

Rechsanwalt und Steuerberater Professor Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer und Partner der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung im Bereich des von Kunst beeinflussten Erb- und Erbschaftsteuerrechts:
„Das überwiegend negative Image des Niederschreibens des letzten Willens, das in vielen Fällen eher widerwillig und im Verborgenen gepflegt wurde, kann nun mit einem sehr positiven Schöpfungs- und Verkörperungsprozess verbunden werden, der dem letzten Willen durch den späteren Erbfall ein bislang ungekanntes Wertsteigerungspotenzial ermöglicht.
Dies dürfte insbesondere für Unternehmer und Macher interessant sein, die mehr als nur monetär messbares bereits vorhandenes Vermögen hinterlassen, sondern auch im Zuge des eigenen Ablebens noch einen Mehrwert schaffen und weitergeben möchten.
So kann der spätere Erblasser im Prozess der Niederlegung des eigenen letzten Willens seine Schaffens- und Tatkraft in einem von ihm adaptierten damit verbundenen Kunstwerk nochmals demonstrieren.
Alles in allem eine völlig neue, sehr kreative, Möglichkeit, das eigene Lebensende mit einem besonderen Effekt zu veredeln und zusätzlichen Mehrwert zu schaffen.“

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten eines mit inspirierender Kunst verbundenes Errichten eines Testaments erfahren wollen, erkundigen Sie sich gerne unter info@andresrecht.de oder telefonisch unter 0211/388377-0.
Wir helfen Ihnen weiter!

DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marienstr. 10
40212 Düsseldorf