Erbrecht
Angesichts unserer stetig alternden Gesellschaft sind Probleme faktisch vorprogrammiert, denn das zu übertragende Vermögen wächst jährlich. Daraus resultieren immer mehr Erbauseinandersetzungen. Hinzu kommt die zunehmende Digitalisierung des Nachlasses. Darum kümmern wir uns.
Daher beschäftigen wir uns zugunsten unserer Mandanten detailliert mit Fragen der idealen Gestaltung der zweiten Lebenshälfte z.B. durch das Verfassen vorausschauender Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, durch minutiöse Vorbereitung und Umsetzung vorweggenommener Erbfolgen (vor allem der Umsetzung steuergünstiger Schenkungen) sowie der vermögens- und familienschonenden Gestaltung von privatschriftlichen Testamenten und Erbverträgen, um dadurch nach Möglichkeit Streitigkeiten unter potenziellen oder tatsächlichen Erben von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Soweit der Erbfall bereits erfolgt ist, helfen wir Ihnen z.B. bei der Erlangung eines Erbscheins, bei eintretenden Auseinandersetzungen im Rahmen eines streitigen Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht und selbstverständlich auch bei der Bereinigung von Streitigkeiten unter Miterben in Fällen einer anstehenden Abwicklung einer Miterbengemeinschaft.
Auch in Fällen plötzlich ererbten „Schwarzgelds“ oder lange zurückliegender „vergessener Schenkungen“ stehen wir Ihnen zur Seite, um damit verbundene ungeahnte steuerliche Risiken für Sie schnell in den Griff zu bekommen und zu lösen. Vor allem, bevor persönliche Nachteile für Sie oder Ihre Angehörigen entstehen können.
Im Auftrag der Nachlassgerichte betreiben wir auch die Durchführung von Nachlasspflegschaften.
Zudem beraten wir Sie bei der Verwaltung und sicheren Überleitung (mittel-)großer Vermögen auf die nachfolgende Generation.
Gerade im Bereich des Erbrechts ist die Rechtsprechung teilweise sehr differenziert und unübersichtlich. Bedingt durch unsere schnelllebige Zeit ist es schwierig, stets auf dem aktuellsten Stand zu sein. Dies erfordert auch immer wieder eine literarische Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen. Wir reagieren hierauf durch eigene virtuelle Veröffentlichungen wie aktuelle Artikel, Interviews in Rundfunk, Fernsehen oder Internet, sowie E-Book-Veröffentlichungen auf anwaltlicher, steuerberatender und wissenschaftlicher Ebene, aber auch durch Veröffentlichungen in etablierten Printmedien. Dadurch können wir nicht nur rückschauend Entscheidungen einordnen. Viel mehr noch: Wir können durch eigene Veröffentlichungen in geeigneter Weise Einfluss auf die Rechtsentwicklung nehmen, indem wir Trends setzen und/oder schon bestehende Entwicklungen aufgreifen und diese beeinflussen. Auf diese Weise rücken wir Ihr Anliegen einmal mehr in das Zentrum unserer Tätigkeit.
Zentrale Aspekte des Erbrechts
Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft berät und unterstützt Sie umfassend in allen Bereichen, die für Ihre Vermögensnachfolge ausschlaggebend sind.
Testamentsgestaltung
- Wie kann gewährleistet werden, dass nur die Personen erben, die auch bedacht werden sollen?
- Wie können Pflichtteilsansprüche nach Möglichkeit vermieden werden?
- Wann sollte ein bestehendes Testament überarbeitet oder ergänzt werden?
- Welche Änderungen in Ihrem Umfeld in den letzten Jahren wirken sich auf Ihre Testamentsgestaltung aus?
- Gibt es relevante Gesetzesänderungen, die beachtet werden sollten (z.B. Erbrechtsstatut)?
- Welche Vermögensgegenstände sollten im Testament separat genannt werden?
Pflichtteilsrecht
- Vgl. zum gesamten Themenkomplex: „Heute schon gepflichtteilt?“. Das neue E-Book (2. Auflage 2020) von Prof. Dr. Joerg Andres auf Amazon: Bei Amazon kaufen
- Wer kann als Pflichtteilsberechtigter auf den Nachlass zugreifen?
- Welche Strategie kann helfen, um unliebsame Überraschungen bei Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden? Vgl. hierzu: Artikel bei der WiWo
- Wer ist nach dem Erbfall gefordert, die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten zu bedienen?
- Können Schenkungen vor dem Erbfall verhindern, dass ein Pflichtteilsberechtigter nach dem Erbfall Ansprüche stellen kann?
Erbauseinandersetzung
- Vgl. zum gesamten Themenkomplex: „Heute schon geerbt?“, das Buch von Prof. Dr. Joerg Andres in 2. Auflage 2018.
- Wodurch kann gewährleistet werden, dass Erbstreitigkeiten nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden?
- Wie kann eine aufkommende Erbauseinandersetzung nach Eintritt des Erbfalls möglichst außergerichtlich – z.B. mit Hilfe einer Mediation – geschlichtet werden?
- Wie können Auseinandersetzungen wegen Pflichtteilsansprüchen durch sinnvolle Planung und Umsetzung bereits vor dem Erbfall vermieden werden?
- Wodurch können Erbauseinandersetzungen über betriebliche Fragen so frühzeitig gelöst werden, dass eine Beeinträchtigung des Unternehmens vermieden wird?
- Welche Änderungen der gesetzlichen Lage können ggf. zur Herbeiführung von Erbauseinandersetzungen beitragen und wie lässt sich dies vermeiden?
Unternehmensnachfolge
- Vgl. zum gesamten Themenkomplex: „Heute schon gepflichtteilt?“. Das neue E-Book von Prof. Dr. Joerg Andres auf Amazon: Bei Amazon kaufen und „Heute schon geerbt?“, 2. Aufl. 2018.
- Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmensinhaber den eigenen Betrieb nahezu erbschaftsteuerfrei auf die eigenen Nachkommen zu übertragen?
- Wodurch können die (derzeit noch) bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung möglichst konfliktfrei genutzt werden?
- Welche Strategie kann helfen, um unliebsame Überraschungen bei Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden?
- Wer ist nach dem Erbfall gefordert, die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten vom Betrieb fernzuhalten?
- Können nach dem Erbfall neue Probleme für den Erben auftauchen, die sich im Vorfeld leicht hätten vermeiden lassen können?
Einige wichtige Fragen zum Erbrecht im Video
Im folgenden Video beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. Joerg Andres einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht.
Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie vorzeitig erbrechtliche Nachteile und Auseinandersetzungen
Eine möglichst frühzeitige und kompetente Beratung ist der optimale Grundstein für jedes erbrechtliche Anliegen. So vermeiden Sie von Beginn an zahlreiche unerfreuliche Überraschungen und finanzielle Risiken – gerade auch im Hinblick auf Begehrlichkeiten Ihres Finanzamts – auch über Ihr eigenes Ableben hinaus.