Besteuerung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs?
Ein Pflichtteilsanspruch wird nach dem Erbschaftsteuergesetz grundsätzlich erst mit Erbschaftsteuer belegt, wenn er geltend gemacht wird. Dies macht schon insofern Sinn, als man vor der Geltendmachung nicht bereichert ist. [...]