Zwischen dem 28.12.2021 und dem 02.01.2022 hat der CEO der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft die Metropole Dubai in den Vereinigten arabischen Emiraten besucht und dabei verschiedene Gespräche mit Vertretern von Industrie, Handel und NGOs zum Thema Blockchain und Kryptowährungen geführt.

Am 29.12.2021 stand die Expo 2020 und der Besuch diverser Pavillons digitalaffiner Länder wie Slowenien, Litauen und Estland auf dem Programm.

Vor allem Slowenien hat sich des aktuellen Themas der NFTs (Non Fungible Token) gewidmet und anläßlich der Expo eigene NFTs herausgebracht.

Litauen hat die Chance der Expo genutzt, um die Entwicklung von NFTs zur Dokumentation der Geschichte des Landes zu nutzen.

Estland hingegen hat sich bei einer nach eigener Aussage 99%igen Digitalisierungsquote stärker auf E-Learning konzentriert und sich dem Thema Blockchain im Bereich der Kryptowährungen bislang nur in untergeordnetem Umfang angenommen.

Generell war aber bei allen genannten Ländern festzustellen, dass eine Affinität zu Kryptowährungen in der Regel auch mit einem überdurchschnittlichen Digitalisierungsgrad einhergeht, was umgekehrt nicht unmittelbar gilt.

Am 30.12.2021 stattete der CEO der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Deutsch-emiratischen Industrie- und Handelskammer in Dubai einen Besuch ab.

Inhaltlich ging es bei dem intensiven Austausch nicht nur um das stetig an Bedeutung gewinnende Thema der Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum etc. sowie deren Besteuerung in Deutschland und Dubai, sondern insbesondere auch um die Frage, wie die Standortattraktivität im Blockchain-Sektor jeweils weiter gesteigert werden kann.

Aufgrund der in Deutschland noch immer bestehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den korrekten Umgang mit Steuererklärungs- und Steuerzahlungspflichten bei Bitcoin & Co. fragen immer mehr erfolgreiche Krypto-Mandanten nach Wohn- und Unternehmenssitzalternativen im arabischen Raum – vorwiegend Dubai – an.

Die Repräsentanten der Auslandshandelskammer Head of Dubai Office, Frau Katharina Didszuhn, sowie der Senior Consultant DEinternational, Herr Markus Brandt bestätigten den Eindruck, dass solche Anfragen sich auch dort häufen.

Zwischen dem 31.12.2021 und dem 02.01.2022 führte Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres weitere individuelle Gespräche mit gleich mehreren deutschstämmigen Unternehmern, die ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegt haben und dort in den Bereichen Immobilien, Handel und Existenzgründung bereits mit direktem Kryptobezug erfolgreich agieren.

Die Erkenntnisse aus dem intensiven und ereignisreichen Aufenthalt in Dubai fasst er wie folgt zusammen:

„Die Fülle an neuen Entwicklungen im Bereich von Bitcoin und mehr als 16.000 weiteren derzeit schon bekannten sog. Kryptowährungen legt die Schwächen eines nahezu rein analog aufgebauten Steuerrechts in Deutschland immer mehr offen. Wenn digitale Zukunft auf analoge Vergangenheit trifft, ist der Gesetzgeber gefordert. Dieser hat es in Deutschland bisher konsequent vermieden, hier einmal tätig zu werden. Dies führt u.a. dazu, dass immer mehr erfolgreiche kryptoaffine Unternehmensgründer aus Deutschland abwandern, anstatt ihre Expertise dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugutekommen zu lassen.

Dubai gilt hier – auch aus Gründen der steuerlichen Rechtssicherheit – als sehr attraktive Anlaufstelle. Dies muß jedenfalls dann keine Einbahnstraße sein, wenn in Deutschland im Bereich des Steuerrechts Klarheit geschaffen wird. Bloßes Abwarten wird hier auf Dauer nicht ausreichen, um verläßliche Perspektiven für derzeit noch in Deutschland ansässige umtriebige Krpyo-Unternehmer zu schaffen.“

Wenn auch Sie Fragen zur wenig transparenten Besteuerung von sog. Kryptowährungen in Deutschland haben, wenden Sie sich gerne an die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesesellschaft mbH in Düsseldorf unter Tel. 0211/388377-0 oder per E-Mail an info@andresrecht.de.