Die in der kommenden Woche anstehenden mündlichen Verhandlungstermine lassen erste Fingerzeige vermuten, in welche Richtung sich das höchste deutsche Gericht in Fragen der Erbschaftsbesteuerung von Unternehmenserben positionieren wird.
Hierbei wird vor allem von Interesse sein zu erfahren, ob das Gericht an den Grundlagen der bisherigen Besteuerung von Unternehmensnachlässen festhalten, oder diese ggf. auch auf eine teilweise oder vollständig neue Grundlage zu stellen versuchen wird.
Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:
„Blickt man auf die nahezu unbegrenzt erscheinenden Begehrlichkeiten des aktuellen Bundesfinanzministers in Steuerfragen liegt die Vermutung nahe, dass die Rahmenbedingungen der Besteuerung von Unternehmenserben ebenso wie die der Erbschaftbesteuerung insgesamt in naher Zukunft dann auch vom Gesetzgeber verschärft werden dürften.
Man darf gespannt sein, ob sich das Bundesverfassungsgericht an diesen im Kern eigentumsfeindlichen Bestrebungen beteiligen oder diese – mit guten Argumenten zugunsten des Erhalts eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts Deutschland – zurückweisen wird.
Gleichgültig, wie sich das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Die weitere Zukunft eines von mittelständischen Betrieben getragenen Landes hängt nicht unwesentlich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung, Erhaltung und geschützten Übertragung des Eigentums ab.
Dessen sollte sich das Bundesverfassungsgerichts bewusst sein.“
Sollten Sie noch rechtzeitig Vorsorge zur Übertragung von Eigentum innerhalb Ihrer Familie betreiben wollen, aber noch unsicher sein, wie dies genau vonstatten gehen kann, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0211/388377-0 oder per Mail: info@andresrecht.de.