Die Conf3rence in Dortmund ist eine der europaweit größten Crypto-Veranstaltungen mit einer enormen Themen- und Personenvielfalt. Auch im Jahr 2025 hat Prof. Joerg Andres daran wieder als Speaker teilgenommen.
Die riesige Bandbreite an Themen, die in der Conf3rence vom 03. – 04.09.2025 im VIP-Bereich der Fußball-Arena des BVB Borussia Dortmund behandelt wurden, spiegelt die Dynamik des Bereichs Blockchain wieder, die von zahlreichen branchenbekannten Persönlichkeiten auf Panels und in Vorträgen sehr anschaulich und praxisnah vermittelt wurden.
Auf dem Tax-Panel, in dem – wie im Vorjahr – u.a. der Blockpit-Gründer Florian Wimmer, der BTC-Echo-Redakteur Daniel Hoppmann und der STEUERTSUNAMI BITCOIN Co-Autor Albert Quehenberger neben Prof. Joerg Andres und weiteren branchenbekannten Persönlichkeiten vertreten waren, wurden Themen wie Möglichkeiten der Nacherklärung von Krypto-Sachverhalten und geeignete Dokumentationsformen zum Nachweis der eigenen Krypto-Aktivitäten diskutiert.
Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die Panel-Diskussion:
„Die nach wie vor unausgegorene steuerrechtliche Gesetzeslage zur Besteuerung von Blockchain-Einträgen hat über die Jahre erhebliche Auswirkungen u.a. auf die mögliche Vorwerfbarkeit von teilweise fehlenden Dokumentationen im Falle von steuerlichen Nacherklärungen. Diese werden von der Finanzverwaltung oft vorschnell als Selbstanzeigen einer Steuerstraftat qualifiziert. Diese Beurteilung ist jedenfalls dann unzutreffend, wenn im Einzelfall kein vorwerfbares Verhalten vorliegt. Dazu ist es in jedem Fall erforderlich, den gesamten zugrundeliegenden Sachverhalt auf die jeweils bestehenden Erkenntnismöglichkeiten des Mandanten zum Zeitpunkt der angeblichen Steuerstraftat hin zu prüfen. Pauschalurteile sind insoweit jedenfalls ungeeignet.“
Somit bestehen in zahlreichen Fällen durchaus gute Möglichkeiten, den Vorwurf der Finanzverwaltung, im Falle einer Nacherklärung liege zwangsläufig eine Steuerhinterziehung vor, erfolgreich zu wiederlegen.“
Wenn auch Sie sich ungerechtfertigten Vorwürfen im Zusammenhang mit einer anstehenden Nacherklärung von Krypto-Einnahmen ausgesetzt sehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren Fall prüfen können.
Sie erreichen uns unter Tel. 0211/388377-0 oder per Mail unter info@andresrecht.de.