Das neue Buch STEUERTSUNAMI BITCOIN ist das erste Werk, das alle in Deutschland relevanten Steuerarten zur Besteuerung von BITCOIN und anderen Kryptowährungen zusammenfassend darstellt.

Die Printausgabe ist nun in Druck gegangen und kann auch schon bestellt werden.

Viele Bitcoin-Profiteure, die 2017 satte Kryptogewinne gemacht haben, stehen nun vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr.

Im Zuge dessen müssen alle Gewinne, die innerhalb eines Zeitraums von weniger als einem Jahr gemacht worden sind, versteuert werden, wenn sie in Summe nicht unterhalb von € 600,00 geblieben sind.

Die steuerpflichtigen Gewinne einfach nicht anzugeben, führt zu nahezu unkalkulierbaren Risiken, da die Finanzämter immerhin mindestens 10 Jahre Zeit haben, solche verheimlichten Gewinne aufzuspüren und den jeweiligen Täter steuerstrafrechtlich mit aller Konsequenz zu verfolgen. Bei einer hinterzogenen Steuer von mindestens € 1,0 Mio. ist eine Freiheitsstrafe in Form eines Gefängnisaufenthalts zumeist die zwangsläufige Folgen. Bei geringeren Hinterziehungsbeträgen drohen zumindest erhebliche Geldstrafen und u.U. weitere Nachteile für das persönliche Fortkommen des Betroffenen, wie z.B. ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Gerade für junge Betroffene kann dies ein Karrierekiller sein, der die berufliche Zukunft enorm belastet.

Wodurch diese und andere Risiken zusätzlich entstehen können und wie man sich solchen Risiken wirksam entziehen kann, ist in dem neuen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ im Detail nachzulesen.

Die Bestellung ist derzeit schon möglich über AMAZON:

STEUERTSUNAMI BITCOIN: Erstaunliche Erkenntnisse zu allem, was man zu Kryptowährungen und Steuern jetzt unbedingt wissen muss

Das zugehörige E-Book wird in wenigen Tagen folgen.

Das ebenfalls bereits aufgenommene Hörbuch wird dann voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2018 erscheinen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres kommentiert als Autor von STEUERTSUNAMI BITCOIN die Rechtslage:

„Die rasante Entwicklung der Kryptowährungen schafft fortlaufend neue individuell zu bewertende Sachverhalte, deren Aufarbeitung weder vom Gesetzgeber, noch von der Finanzverwaltung oder den Gerichten im dafür erforderlichen Tempo geleistet werden kann. Dies schafft bei den Betroffenen einen laufenden Beratungsbedarf, der nur von disziplinenübergreifenden Beratern mit langjähriger zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Fachkompetenz in ausreichendem Maß abgedeckt werden kann. Lassen Sie sich also frühzeitig genug beraten, um vor allem im Steuerrecht gravierende Fehler zu vermeiden, die hinterher nicht mehr korrigierbar sind. Für entsprechende Fragen stehen wir Ihnen unter Tel.: 0211 / 388 377-0 oder unter info@andresrecht.de gerne zur Verfügung.“