Am 20.02.2025 hat Prof. Dr. Joerg Andres an der wistros Jahrestagung der Uni Osnabrück mit einem von insgesamt 4 Fachvorträgen zum Themenkreis Krypto Recht & Steuern mit dem Schwerpunkt Steuerstrafrecht mitgewirkt.
Unter dem Motto „Blockchain, Bitcoin und Strafrecht – Not your keys, not your coins?“ stellten nacheinander 4 in unterschiedlichen Themenbereichen des „Cybercrimes“ beheimatete Referenten ihre jeweilige Praxisexpertise vor.
Ging es beim Vortrag von RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Düsseldorf, um „Blockchain und Krypto-Assets Basics“, folgte dem ein Referat von Prof. Dr. Niclas-Frederic Weisser, Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen, über „Kryptowährungen im materiellen Strafrecht“. Danach gab Oberstaatsanwalt Andreas Brück von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) aus Köln vertiefte Einblicke in „Strafprozessuale Besonderheiten im Zusammenhang mit Krypto-Assets“.
Zum Abschluss der Veranstaltung vermittelte RA/StB Prof. Dr. Joerg Andres, DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, den Teilnehmern einen Überblick über praxisrelevante Aspekte der „Selbstanzeige und Steuerhinterziehung in Kryptowährungsfällen“, wovon sowohl einkommensteuerliche, als auch erbschaft – und schenkungsteuerliche Fälle umfasst sind.
Er kommentiert den Inhalt und die Bedeutung dieser gelungenen Veranstaltung wie folgt:
„Den Vorträgen war gemeinsam, dass sowohl in der Theorie, wie auch in der Praxis immer wieder allzu leicht von bloßen Begrifflichkeiten auf angebliche Inhalte geschlossen wird. Dieser Spagat gelingt häufig nicht. Auch wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ein bereits entstandener und laufend zusätzlich entstehender Regelungsbedarf verfassungskonform nicht durch die Exekutive ausgefüllt werden kann und darf. Hier ist die Kompetenz des Beraters und insbesondere auch die des Strafverteidigers gefordert, um gravierende Benachteiligungen der nachträglich teilweise faktisch nahezu rechtlos gestellten Steuerpflichtigen zu vermeiden.“
Wenn Sie von Finanzverwaltung oder Rechtsprechung in ihren Rechten in Bezug auf Blockchain-Einträge – wozu auch die sog. Kryptowährungen gehören – benachteiligt werden oder gar eine strafrechtliche Verfolgung fürchten, unterstützen wir Sie auch bei komplexen Rechtsfragen tatkräftig bei der Verteidigung Ihres rechtlichen Standpunkts.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0211/388377-0 oder per Mail unter info@andresrecht.de.