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Die Risiken im Zusammenhang mit der Erklärung von Kryptowährungsgewinnen gegenüber dem Finanzamt werden von vielen unterschätzt.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2017 läuft aber schon Ende Mai 2018 ab.

Auf welche Besonderheiten bei der Erklärung von Kryptogewinnen zu achten ist, erfahren Sie im Video.

Steuerpflichtige, die im laufenden Jahr erstmals Gewinne aus Spekulationen mit Bitcoin & Co. zu erklären haben, müssen sich sputen.

Die erforderlichen Informationen zur korrekten Ausgestaltung einer Einkommensteuererklärung finden sich zwar an verschiedenen Stellen im Internet, zusammenfassende Aussagen sind jedoch häufig widersprüchlich oder ungenau.

Welche Aspekte besonders wichtig sind und wo man sich die wichtigsten Informationen holen kann, wird im Video exemplarisch erläutert.

Im Zuge der Steuererklärungsabgabe für 2017 sollte unbedingt auch an die Nachholung bislang nicht erklärter Kryptogewinne gedacht werden.
Die Risiken fehlender Erklärungen können sich schnell in empfindlichen Geld- oder gar Freiheitsstrafen niederschlagen, wenn die Finanzverwaltung erst einmal die Strafverfolgung im Einzelfall aufgenommen hat.

Hier geht´s zum Video: https://youtu.be/DmvLxJowrvI

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Joerg Andres aus Düsseldorf, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, kommentiert die aktuelle Entwicklung:

„Wichtig ist es, sich kurzfristig mit der anstehenden Vorbereitung der Einkommensteuererklärung und insbesondere auch mit einer möglichen Nacherklärung bislang versäumter Angaben zu beschäftigen. Schnell kann es zu spät sein, nachvollziehbare Angaben zu machen oder noch eine wirksame Selbstanzeige abzugeben.“

Weiterführende Hinweise zu dem im März 2018 erscheinenden Spezialbuch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ mit vielen wertvollen Erläuterungen zur (Nach-)Erklärung von Kryptowährungsgewinnen finden Sie aktuell auch im Interview der Autoren Prof. Joerg Andres und Michael Huss im Interview bei der Wirtschaftswoche Online vom 06.03.2018 auf www.wiwo.de.

Die Crowdfundingkampagne mit Vorzugspreisen für verschiedene Dankeschöns (E-Book, Print, Hörbuch, Tsunamipaket und Vortragspaket) läuft nur noch bis zum 9. März 2018 auf www.steuertsunami.de.