Prinzipiell können Sie ein Testament selbst und ohne Hilfe eines Notars verfassen. Dieses Testament ist allerdings nur dann wirksam, wenn die zutreffende Form gewahrt ist. Zusätzlich darf keine vorherige fortbestehende Bindung eingegangen worden sein (z.B. durch Abschluss eines notariellen Erbvertrages), um frei verfügen zu können.