Kann ich ein Testament jederzeit ändern?
Grundsätzlich ja, sofern keine Bindungswirkung z.B. durch ein bestehendes gemeinschaftliches Ehegattentestament existiert und der andere Verfügende der Änderung zustimmt.
Grundsätzlich ja, sofern keine Bindungswirkung z.B. durch ein bestehendes gemeinschaftliches Ehegattentestament existiert und der andere Verfügende der Änderung zustimmt.
Ja, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z.B. durch Abschluss eines entsprechend ausgestalteten wirksamen Erbvertrages mit allen Pflichtteilsberechtigten) ist der Ausschluss von Pflichtteilsberechtigten von der Erbfolge möglich.
Prinzipiell können Sie ein Testament selbst und ohne Hilfe eines Notars verfassen. Dieses Testament ist allerdings nur dann wirksam, wenn die zutreffende Form gewahrt ist. Zusätzlich darf keine vorherige fortbestehende Bindung eingegangen worden sein (z.B. [...]