Die GroKo hat sich nach langem Hin und Her auf eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes verständigt.

Der vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Termin 30.06.2016 kann damit fast punktgenau eingehalten werden – vorausgesetzt der weitere Gang der Gesetzgebung verzögert sich nicht erneut.

Generell kann festgestellt werden, dass Unternehmenserben auch in Zukunft weitestgehend von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Lediglich die Hürden für die Befreiung von der Erbschaftsteuer werden punktuell erhöht.

Sollte sich das derzeit noch immer relativ geringe Erbschaftsteueraufkommen auch zukünftig nicht nennenswert erhöhen, bleibt abzuwarten, ob die geltenden Freibetragsregelungen auf Dauer Bestand haben werden.