Immer wenn ein Jahr zu Ende geht, ist es an der Zeit neu zu prüfen, ob die eigene Lebens- und Vermögensplanung für das Neue Jahr schon steht oder ob ggf. sogar akuter Handlungsbedarf zum Schutze der eigenen Gesundheit oder des eigenen Vermögens besteht, der bisher übersehen wurde oder neu entstanden ist.

Gerade beim Thema Vermögen und Erbschaft gibt es hier oft große Defizite, die durch eine einfache 5-Punkte-Checkliste schnell überprüft und erfolgreich behoben werden können.

Wir haben Ihnen zu diesem Zweck einmal die grundlegendsten 5 Fragen zusammengestellt, die Sie alle positiv beantworten können sollten, wenn Sie schon an alles Erforderliche gedacht haben.

Hier die TOP 5 Fragen zur Vorsorge bei Erbschaft, Gesundheit und Vermögen:

Haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate …

  1. Ihre eigene Vorsorgevollmacht unter fachmännischer Anleitung angefertigt oder eine schon bestehende Vorsorgevollmacht rechtssicher überprüfen lassen und dem aktuellen Stand angepasst?
  2. Ihre eigene Patientenverfügung unter fachmännischer Anleitung angefertigt oder eine schon bestehende Patientenverfügung rechtssicher überprüfen lassen und dem aktuellen Stand angepasst?
  3. ein eigenes Testament oder einen notariellen Erbvertrag gemacht oder ein bestehendes Testament/Erbvertrag rechtssicher auf Gestaltungsmöglichkeiten überprüfen lassen und dem aktuellen Stand angepasst?
  4. Ihren Partnerstatus (bzgl. Ehegatte, Lebenspartner/in oder Lebensgefährten/in) auf erbschaftsteuerliche Optimierung (insbesondere zur Nutzung bestehender Freibeträge und Vermeidung horrender Erbschaftsteuerzahlungen) hin vom Experten untersuchen lassen und daraufhin angepasst?
  5. Von Ihnen bereits vor mehr als 5 Jahren getätigte oder erhaltene Schenkungen auf solche steuerlichen Altlasten hin überprüfen lassen, die vererbbar sind und mögliche Steuerhinterziehungsrisiken durch geeignete Nacherklärungen bereits straflos bereinigt?

 

Wenn Sie zu einzelnen Fragen gar nichts oder nichts Positives sagen können oder Sie den bestehenden Handlungsbedarf nicht erkennen sollten, ist im Zweifel eine Beratung für Sie besonders wichtig.

 

Gerade im Erbfall gilt:

Eine nachträgliche Gestaltung ist meist ausgeschlossen oder nur noch in geringem Umfang möglich.

Hohe Erbschaftsteuerbeträge können die Erben zwingen Teile des Nachlasses zu verkaufen, um die Steuer überhaupt bezahlen zu können.

 

Lassen Sie es nicht so weit kommen.

 

Wir stehen für Fragen unter Tel.: 0211 / 388 377-0 oder unter ja@andresrecht.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Alles Gute für Sie, Ihre Angehörigen und Ihr Vermögen in 2019!

 

Ihr

Joerg Andres

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater

Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht

Düsseldorf

 

Hinweis:

Im Oktober 2018 ist das kurzweilige Buch „Heute schon geerbt?“ vom Autor Prof. Dr. Joerg Andres erschienen, das anhand zahlreicher Prominenten-Erbfälle grundlegende erbrechtliche Zusammenhänge in einfacher Form darstellt.
Das Buch, das in 2. Auflage nun erstmals als Print-Ausgabe beim Colosseum Books Verlag erschienen ist,

(Link zum Buch: https://www.colosseum-books.de/buecher/36/heute-schon-geerbt)

zeigt daher anhand einer Vielzahl prominenter Beispiele auf, wie ein Erbfall – fast immer – erfolgreich gestaltet werden kann oder hätte gestaltet werden können.
Dazu erhält der Leser wertvolle Checklisten, Tipps und Erläuterungen, um das Dickicht bestehender Erbfallregelungen schnell zu durchdringen. Zugleich werden aktuelle Entwicklungen und heute schon erkennbare zukünftig erforderlich werdende Schwerpunkte bei der Gestaltung von Nachlässen erläutert.
Insgesamt eine sehr ausgewogene und kurzweilige Mischung von Information und Unterhaltung.

Zudem ist ein Grußwort des aus TV und Rundfunk bekannten Düsseldorfer Luxusimmobilienentwicklers Harald Robiné enthalten.