Entgegen der ursprünglichen Hoffnungen der GroKo hat der Bundesrat mehrheitlich Nachbesserungen am Reformpaket zur Erbschaftsteuer eingefordert.

Derzeit ist offen, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den erforderlichen Anpassungen des ErbStG zeitnah umgesetzt werden oder nicht.

Die ursprünglich gesetzte Frist für die Reform des Erbschaftsteuergesetzes (30.06.2016) ist jedenfalls bereits überschritten.

Demnach ist es fraglich, wann das neue Gesetzespaket in Kraft treten kann.