In der Regel führt die Abgabe einer Selbstanzeige nicht zu einer Wohnungsdurchsuchung, da sich in der Folge das Finanzamt mit dem Berater kurzschließt, um ggf. noch offene Fragen direkt zu klären.
In der Regel führt die Abgabe einer Selbstanzeige nicht zu einer Wohnungsdurchsuchung, da sich in der Folge das Finanzamt mit dem Berater kurzschließt, um ggf. noch offene Fragen direkt zu klären.