Welche Zeiträume muss die Selbstanzeige abdecken?

16. Mai 2016||

Hier muss grundsätzlich differenziert werden. Während die steuerliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung grundsätzlich zehn Jahre beträgt, umfasst die strafrechtliche Verjährungsfrist für die Verfolgungsverjährung mindestens fünf, ggf. aber ebenfalls zehn Jahre. Die längere Frist gilt dann, wenn [...]