Nachdem sich bereits eine Reihe von Länderfinanzministern kritisch zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes geäußert hatte, hat der Bundesrat nunmehr den Reformentwurf zur Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das ErbStG bis zum 30.06.2016 zu reformieren, kann nun ohnehin nicht mehr eingehalten werden. Demnach bleibt abzuwarten, bis wann die geforderten Neuregelungen – u.a. solche für Unternehmenserben – neu verabschiedet werden können und welche Folgen für den Zeitraum ab 01.07.2016 daraus erwachsen.