Nein, ist die Tat z.B. bereits entdeckt und der Täter wusste dies oder er musste bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen, so ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Im Gesetz sind weitere Fälle vorgesehen, die die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen.