Generell muss der Steuerpflichtige alle in der Vergangenheit fehlenden Informationen in derart nachvollziehbarer Form vorlegen, dass das Finanzamt daraus die korrekte Steuerschuld abschließend berechnen kann, ohne weitere Nachforschungen anstellen zu müssen. Dieser weitgehende Anspruch ergibt sich daraus, dass die Selbstanzeige die einzige Möglichkeit im deutschen Strafrecht darstellt, von einer bereits vollendeten Tat wieder völlig straffrei zurückzutreten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die der Fiskus an die abzugebende Erklärung stellen kann.