In diesem Fall ist die Tat entdeckt, wenn ein konkretisierter Tatverdacht angenommen werden kann. Eine Kenntnis des Gesamtgeschehens in groben Zügen reicht hierfür wohl noch nicht aus. Derzeit gehen die Auffassungen beim Ankauf von Daten-CDs unter Experten jedenfalls noch deutlich auseinander. Ob mit dem bloßen Ankauf einer Steuer-CD bereits eine Entdeckung der Tat einhergeht, ist zumindest sehr fraglich. Anders sieht es aus, wenn die Bank den Kunden konkret anschreibt und auf den Datenverlust unter Hinweis auf das jeweilige Kundenkonto aufmerksam macht. In NRW vertreten die Strafverfolgungsbehörden z.T. die Ansicht, dass bereits der Datenankauf die Tatentdeckung bewirke. Der Ansicht des OLG Schleswig-Holstein zufolge, soll die Kenntnis der Medienberichterstattung über den Ankauf einer Steuer-CD unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen.