Grundsätzlich können Sie durch Abgabe einer umfassenden und rechtzeitigen wirksamen Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen. Voraussetzung ist u.a., dass die hinterzogenen Steuern vollständig deklariert werden. Zusätzlich muss nach erfolgter Steuerfestsetzung im Steuerbescheid auch innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig bezahlt werden. Nur wenn zumindest alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird grundsätzlich die Straffreiheit gewährt. Auch hier sind jedoch Besonderheiten zu beachten.