Eine Steuerhinterziehung kann grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, erhöht sich die Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall wird derzeit bereits dann angenommen, wenn Steuern in Höhe von EURO 50.000 pro Veranlagungszeitraum hinterzogen wurden.