Im Moment besteht diese Möglichkeit grundsätzlich noch. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass u.a. im Falle einer bereits entdeckten Steuerstraftat die Straffreiheit nicht mehr gewährt werden kann. Ob und inwieweit derzeit eine Selbstanzeige im Einzelfall noch möglich ist, bedarf jeweils der separaten Prüfung.